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ISEK

Satzung der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. über das Sanierungsgebiet "Ortskern" vom 09.04.2024

 

Satzung der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. über das Sanierungsgebiet "Ortskern" vom 09.04.2024

 

 

Marktgemeinde Kirchheim i.Schw.

 

Bekanntmachung Beschluss Sanierungssatzung

 

 

Die Martkgemeinde Kirchheim i.Schw. hat mit der schriftlichen Beauftragung vom 26.10.2021 die Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung und SEP mit der Erstellung eines ISEK mit VU beauftragt. Dies erfolgte unter Einbindung der Öffentlichkeit mittels Online-Beteiligung (Befragung und Web-Mapping), Ortsspaziergang und Bürgerwerkstatt.

 

Die erarbeiteten Projektvorschläge wurden im Rahmen einer Sitzung der Lenkungsgruppe und des Marktgemeinderats am 14.03.2023 ausführlich besprochen und priorisiert. Eine Entwurfsfassung des ISEK mit VU wurde dem Marktgemeinderat vorgelegt. 

 

Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB sowie eine Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB vorgesehen und formgerecht vom 21.12.2023 bis 31.01.2024 durchgeführt.

 

Der Marktgemeinderat hat am 09.04.2024 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept samt Vorbereitenden Untersuchungen und förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern“ beschlossen. 

 

Hierzu ergeht folgende Satzung:

 

Satzung der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. über das Sanierungsgebiet „Ortskern“ vom 09.04.2024

 

Die Sanierungssatzung ist zusätzlich bei der Marktgemeinde im Rathaus, Marktplatz 6, 87757 Kirchheim i.Schw. (Zi. 15) während der Dienstzeiten von jedermann einzusehen oder kann unter der Homepage www.kirchheim-schwaben.de (GEMEINDE à ISEK) abgerufen werden.

 

Die Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich. 

 

Kirchheim i.Schw., den 25.04.2024

 

gez.

 

Susanne Fischer

1. Bürgermeisterin 

 

Ortsüblich bekannt gemacht durch Aushang an den Amtstafeln.

 

ausgehängt am: 30.04.2024

 

abgenommen am: 31.05.2024

 

 

Integriertes Städtbauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

 

ISEK Bericht (Stand April 2024)

 

 

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) Anhang Karten

 

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Anhang Karten

 

 

Einzelhandelskonzept

 

Einzelhandelskonzept

 

 

 

 

 

BEKANNTMACHUNG

 

über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 137 BauGB

an der Aufstellung einer Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ der 

Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. (Sanierungssatzung). 

 

Für den Ortskern des Hauptortes Kirchheim i.Schw. soll ein Sanierungsgebiet ausgewiesen werden. Die Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. hat dafür ein Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen ausarbeiten lassen, mit dem die Grundlagen zur Aufstellung einer Sanierungssatzung gemäß § 141 BauGB (Baugesetzbuch) gegeben sind.

 

Eine Voraussetzung zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm ist die Lage innerhalb eines Sanierungsgebietes. Das Sanierungsgebiet „Ortskern“ der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. umfasst eine Fläche von 34,1ha. In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 12.12.2023 wurde der Beschluss zur Aufstellung gefasst. Die Umgrenzung des künftigen Sanierungsgebietes kann aus dem anhängenden Lageplan entnommen werden.

 

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom

 

27.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024

 

während der üblichen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. (Zi. 14) öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden. 

 

Der Umgriff des Sanierungsgebietes sowie das Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen können auch im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. (www.kirchheim-schwaben.de | Gemeinde à ISEK) eingesehen werden.

 

Mit der Auslegung der Unterlagen soll interessierten Bürgern, Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift den mit der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes mit Vorbereitenden Untersuchungen betrauten Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung, Nürnberg und SEP, München unter  abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Sanierungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. den Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m, §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Kirchheim i.Schw., den 18.12.2023

 

gez.

 

 

Susanne Fischer

1. Bürgermeisterin

 

Sanierungsgebiet "Ortskern"

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Marktes Kirchheim i.Schw.,

 

wir möchten Sie zum öffentlichen Ortsspaziergang am Mittwoch, den 29. Juni 2022 einladen, der im Rahmen des ISEKs veranstaltet wird und einen Baustein des Beteiligungsprozesses darstellt.

 

Hierfür treffen wir uns um 18.00 Uhr am Marktplatz in Kirchheim und gehen dann gemeinsam durch den Ortskern. Ziel ist es, im Nachgang zur Online-Beteiligung, bei welcher bereits „HotSpots“ und erste Anregungen identifiziert worden sind, Punkte mit Defiziten und Potenzialen anzulaufen, um die Anregungen dann gezielt vor Ort mit der Bürgerschaft zu besprechen.  

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie an dem Termin teilnehmen und sind auf Ihre Anregungen gespannt.

 

Die Veranstaltung endet gegen 20.00 Uhr.

 

Susanne Fischer

Erste Bürgermeisterin

 

 

Perspektiven schaffen im Markt Kirchheim i.Schw. (ISEK)


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie bereits wissen erarbeitet der Markt Kirchheim gemeinsam mit den Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung und SEP ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Im Rahmen des ISEKs soll die Frage geklärt werden, wie sich Kirchheim i.Schw. in den nächsten Jahren weiter entwickeln sollte. Wir möchten Sie in Ihrer Marktgemeinde leben? Unterschiedliche Themen werden beleuchtet, um Strategien und Maßnahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu entwickeln.

Als Bürgerin bzw. Bürger des Marktes Kirchheim i.Schw. spielen Sie eine wichtige Rolle im ISEK-Prozess, denn Sie kennen Ihre Kommune am besten!
Was wünschen Sie sich für Kirchheim i.Schw.? An welchen Stellen sehen Sie Handlungsbedarf? Welches Anliegen möchten Sie uns für die Entwicklung der Marktgemeinde mitteilen?

Vom 01.03. bis zum 30.04. haben Sie Zeit uns Antworten auf diese sowie weitere Fragen in nur wenigen Minuten im Rahmen einer Online-Befragung und eines Web-Mappings mitzuteilen. Ihre Angaben bleiben selbstverständlich anonym. Hier der Link zur Online-Befragung:
https://umfrage.planwerk.de/s/kirchheimisek
 

Das Web-Mapping erreichen Sie unter folgendem Link:
https://www.jetzt-mitmachen.de/isek_kirchheim
Hier haben Sie die Möglichkeit Anmerkungen, Ideen oder Verbesserungsvorschläge für den Markt Kirchheim i.Schw. zu verschiedenen Themen der Ortsentwicklung in einer digitalen, interaktiven Karte einzutragen. Zudem können bereits von anderen Personen gesetzte Punkte kommentiert sowie geliked werden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Online-Beteiligung und sind gespannt auf Ihre Anregungen, Ideen und Wünsche!

 

Susanne Fischer, 1. Bürgermeisterin sowie PLANWERK Stadtentwicklung und SEP
 

 

 

EIN INTEGRIERTES STÄDTEBAULICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT ENTSTEHT

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wohin soll sich unser schöner Marktflecken in den nächsten 10 bis 15 Jahren und darüberhinaus entwickeln?
Wie kann das Besondere bewahrt und können zeitgleich herausfordernde Bereiche, die uns Lebensqualität

schenken, entwickelt und dauerhaft zum Positiven gewandelt werden?

 

An Themen wie dem Bürger- und Kulturzentrum Kirchheim i.Schw., dem Neubau- und Gewerbegebiet oder

der Kindergartenerweiterung arbeiten wir im Marktrat intensiv - aber für eine glückliche Zukunft und eine

Infrastruktur, die allen Generationen gerecht wird, braucht es so viel mehr. Und da setzen wir auf Ihre Ideen

und Ihr aktives Mitwirken.

 

Wir lassen in den kommenden Monaten ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entstehen, das viele

Bereiche beleuchtet, Handlungsfelder klar definiert und Leitlinien für die Entwicklung unserer gemeinsamen Heimat

beinhalten wird. Wohnungsmarkt, Bildung, Arbeitsplätze und Gewerbe, Kultur und soziale Versorgung oder Mobilität sind unter

anderem Kriterien für eine zukunftsfähiges Daheim. Hierzu haben wir mit den Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung und

SEP (Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft) erfahrene und passgenaue Partner an Bord geholt, die uns auf

dem Weg begleiten.

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände und Initiativen laden wir ein, an diesem Prozess teilzunehmen:

Schwerpunkte zu setzen, Verbesserungen einzubringen und Konzepte zu erarbeiten.

 

Nutzen Sie die Chance und gestalten Sie unsere Zukunft mit!

 

Ihre Bürgermeisterin Susanne Fischer

mit Marktgemeinderat Markt Kirchheim i.Schw.

Infobroschüre/Flyer

Information zum Entwicklungskonzept (ISEK)